Allgemeine Versicherungsbedingungen für Mietschäden

  • Art. 1. DEFINITIONEN

    • Versicherungsnehmer: ASTERIA SRL, Ardennes-étape, Avenue Constant Grandprez 29, B-4970 Stavelot.
    • Versicherer: AXA Assistance SA – Avenue Louise 166/1, 1050 Brüssel - Unternehmen nach belgischem Recht, eingetragen in Belgien unter der Nummer BE 0415.591.055- genehmigt von der Belgischen Nationalbank und FSMA unter der Nummer 487.
    • Versicherter: Der Kunde, die natürliche oder moralische Person, der im Versicherungsvertrag bezeichnet ist und der von der Garantie profitiert.
    • Unterkunft: Unterkünfte oder eine Übernachtungsmöglichkeit während der Ferien, einschließlich Boot oder Wohnwagen und ungewöhnliche Unterkünfte wie Hütten, Wohnwagen, Bubbles...).

  • Art. 2. GÜLTIGKEIT DER DECKUNG

    Die Deckung ist den Versicherten aus der ganzen Welt gewährt unter Bedingung dass die Vermietung in den Beneluxstaaten stattfindet.

  • Art. 3. DECKUNG

    Gegenstand der Deckung ist die Entschädigung der folgenden Schäden an der Unterkunft und wofür der Versicherte haftbar gemacht werden kann:

    • Schäden an Unterkünften, Gelände (Terrasse, Garten, Whirlpool, Grill,...), am Inventar, an Spielgeräten und am Privatschwimmbad im Garten der Unterkunft, die dem Versicherten vermietet oder zur Verfügung gestellt wird;
    • Schäden an einer während des Aufenthalts gemieteten Unterkunft aufgrund des Verlorengehens des dazugehörigen Schlüssels;
    • Schäden an der Vordertür, wenn diese, als Folge des Verlorengehens des Schlüssels der Unterkunft, aufgebrochen werden muss;
  • Art. 4. FESTSTELLUNG DER ENTSCHÄDIGUNG UND WERTMINDERUNG

    Inter Partner Assistance SA erstattet bis zu einem Höchstbetrag von 1750 € pro Mietvertrag alle Schäden an der Unterkunft, für die der Versicherte haftet. Inter Partner Assistance SA erstattet gedeckte und beschädigte Gegenstände bis zur Höhe der Versicherungssumme unter Berücksichtigung des Alters oder der Wertminderung.

    Dieser wird pauschal auf 10% pro Jahr festgelegt, beginnend mit einem Höchstbetrag von 70%, der ab dem Rechnungsdatum der betreffenden Objekte berechnet wird. Bei Schäden an Immobilien wird die Veralterung wie folgt berechnet:

    Baujahr oder Investition

    Erstattungssatz Wert der Reparaturen begrenzt auf € 1.750

    <5 Jahr
    Zwischen 5 Jahr und 9 Jahr
    Zwischen 10 Jahr und 14 Jahr
    >14 Jahr

    95 %
    80 %
    60 %
    50 %

  • Art. 5. AUSSCHLÜSSE

    Inter Partner Assistance SA ist in den folgenden Fällen nicht zur Regulierung verpflichtet:

    • Absichtliche Handlungen des Versicherten;
    • Selbstmord des Versicherten;
    • Übermäßiger Alkoholkonsum oder Gebrauch von Arzneimitteln oder Betäubungsmitteln, die nicht von einem Arzt verordnet worden sind;
    • Naturkatastrophen, wie Lawinen, Steinfall, Felsrutsche, Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Waldbrand, Sturm, Orkan und alle anderen Witterungsbedingungen;
    • Folgen von Nuklear- oder Atomunfällen oder Strahlungen;
    • Krieg, Streik oder Aufruhr sowie Bürgerkrieg oder Gewalttätigkeiten mit kollektiver Ursache;
    • Schaden, verursacht durch das Ignorieren eines Verbots oder einer Warnung in der Hausverordnung von Ardennes-étape erwähnt;
    • Indirekte Kosten und andere Genussverluste;
    • Unvollständigkeit, d.h.: das Risiko, dass das versicherte Objekt durch das Verschwinden eines seiner wesentlichen Elemente unvollständig wird.
  • Art. 6. BEGINN UND LAUFZEIT DES VERSICHERUNGSVERTRAGS

    Der Versicherungsvertrag wird für die in der Police angegebene Dauer abgeschlossen, bei einer Mindestlaufzeit, die der vollständigen Dauer des Mietzeitraums entspricht. Der Versicherungsvertrag tritt erst in Kraft, wenn die gesamte Prämie bezahlt worden ist. Die Deckung tritt im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Versicherung in Kraft, sobald der Versicherte und/oder sein Gepäck die auf der Website Ardennen-Etape gebuchte Ferienunterkunft in Anspruch nimmt, ungeachtet ihrer Form oder Art, und endet, sobald der Versicherte und/oder sein Gepäck die Unterkunft am Ende der Mietzeit verlässt oder die Vermietung tatsächlich verlässt.

    Wenn das in der Police angegebene Enddatum unvorhergesehen und ohne den Willen des Versicherten überschritten wird, bleibt die Versicherung gültig bis zum erstmöglichen Zeitpunkt der Rückkehr zum Wohnsitz oder wenn er die Mietwohnung endgültig verlasst.

  • Art. 7. PFLICHTEN DES VERSICHERTEN

    Der Versicherte hat die folgenden Pflichten einzuhalten:

    Bei Sachschäden am Haus (gedeckt durch Sachschadenversicherung):

    • Füllen Sie bitte das Online-Antragsformular (www.axapartners.be/ardennes-etape) aus und zwar innerhalb von 15 Tage nach dem Vorfall;
    • Sich nach den Anweisungen von Inter Partner Assistance SA und Ardennes-étape zu richten und ihr alle Informationen und Originaldokumente zukommen zu lassen, die sie für notwendig oder nützlich erachtet;
    • Alle notwendigen und nützlichen Maßnahmen ergreifen, um die Kosten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Art. 8. VEREINBARTE BESTIMMUNGEN

    Der Wohnort der Vertragspartner wird von Rechts wegen gewählt:

    • Für das Unternehmen Inter Partner Assistance SA: an seinem eingetragenen Sitz;
    • Für den Versicherungsnehmer: avenue Constant Grandprez 29, B-4970 Stavelot;
    • Jede Mitteilung an Inter Partner Assistance SA muss, um gültig zu sein, an ihren Gesellschaftssitz gerichtet werden.
    • Inter Partner Assistance SA tritt bis zum Betrag ihrer Regulierung automatisch in die Rechte des Versicherten im Hinblick auf haftende Dritte.
    • Der Versicherungsvertrag unterliegt dem belgischen Recht.
    • Jede Forderung, die aus diesem Versicherungsvertrag hervorgeht, verjährt nach drei Jahren ab dem Tag des Ereignisses, das dazu Anlass gibt.
  • Art. 9. SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung
    Inter Partner Assistance, S.A. deren eingetragener Gesellschaftssitz sich in 166, avenue Louise, 1050 Brüssel befindet und bei der Zentralen Unternehmensdatenbank unter der Nr. 0415.591.055 registriert ist (im Folgenden als "Inter Partner Assistance" bezeichnet).

    Zweck der Verarbeitung und Empfänger der Daten
    Inter Partner Assistance kann personenbezogene Daten, die von der betroffenen Person selbst mitgeteilt wurden oder die Inter Partner Assistance rechtmäßig von Mitgliedsunternehmen der AXA-Gruppe, von mit ihnen verbundenen Unternehmen, vom Arbeitgeber der betroffenen Person oder von Dritten erhalten hat, für folgende Zwecke verarbeiten

    1. Verwaltung der Personaldatei
    2. Verwaltung des Versicherungsvertrags
    3. die Kundenbetreuung
    4. Verwaltung der Beziehung zwischen Inter Partner Assistance und dem Versicherungsagenten
    5. Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von Betrug
    6. Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus
    7. Portfolio-Überwachung
    8. statistische Studien

    In dem Maße, in dem die Mitteilung personenbezogener Daten zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, können personenbezogene Daten an andere Unternehmen, die Mitglieder der AXA-Gruppe sind, an Unternehmen und/oder Personen, die mit ihnen in Verbindung stehen (Rechtsanwälte, Sachverständige, medizinische Berater, Rückversicherer, Mitversicherer, Versicherungsvermittler, Dienstleister, andere Versicherungsgesellschaften, Vertreter, Tarifüberwachungsbüros, Schadenregulierungsbüros, Datassur) übermittelt werden. Außerdem können diese Daten an die Aufsichtsbehörden, die zuständigen öffentlichen Dienste und alle anderen öffentlichen oder privaten Stellen übermittelt werden, mit denen Inter Partner Assistance entsprechend der geltenden Gesetzgebung personenbezogene Daten austauschen muss.

    Datenverarbeitung für Direktmarketingzwecke
    Von der betroffenen Person selbst mitgeteilte oder rechtmäßig von Inter Partner Assistance direkt erhaltene personenbezogene Daten können an andere Gesellschaften der AXA-Gruppe und an Gesellschaften, die mit Inter Partner Assistance in Verbindung stehen, und/oder an Versicherungsagenten zum Zwecke des eigenen Direktmarketings oder zum Zwecke gemeinsamer Direktmarketingaktionen (kommerzielle Aktionen, personalisierte Werbung, Profilerstellung, Datenabgleich, Bekanntheitsgrad, ...) weitergegeben werden, um die Kenntnis gemeinsamer Kunden und Interessenten zu verbessern, sie über ihre jeweiligen Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen zu informieren und ihnen kommerzielle Angebote zukommen zu lassen.

    Um in Bezug auf das Direktmarketing die am besten geeigneten Dienstleistungen anbieten zu können, können diese personenbezogenen Daten an Unternehmen und/oder Personen übermittelt werden, die als Subunternehmer oder Dienstleister zugunsten von Inter Partner Assistance, anderen Unternehmen der AXA-Gruppe und/oder dem Versicherungsagenten tätig sind. Diese Verarbeitungsvorgänge sind für die berechtigten Interessen von Inter Partner Assistance erforderlich, die in der Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen. Gegebenenfalls können diese Verarbeitungen auf die Zustimmung der betroffenen Person gestützt werden.

    Übertragung von Daten außerhalb der Europäischen Union
    Sonstige Unternehmen der AXA-Gruppe, Unternehmen und/oder mit ihnen verbundene Personen, an die personenbezogene Daten übermittelt werden, können sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union befinden. Im Falle von Übertragungen personenbezogener Daten an Dritte außerhalb der Europäischen Union hält Inter Partner Assistance die für solche Übertragungen geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen ein. Vor allem gewährleistet das Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau für die auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission eingerichteten alternativen Mechanismen, wie z.B. Standardvertragsklauseln oder die verbindlichen Unternehmensregeln der AXA-Gruppe im Falle von konzerninternen Transfers (Mon. B. 6/10/2014, S. 78547). Die betroffene Person kann eine Kopie der von Inter Partner Assistance getroffenen Maßnahmen zur Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union erhalten, indem sie ihren Antrag an Inter Partner Assistance unter der unten angegebenen Adresse ("Kontakt Inter Partner Assistance") sendet.

    Aufbewahrung von Daten
    Die in Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag erhobenen personenbezogenen Daten werden von Inter Partner Assistance während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses oder der Verwaltung der Schadenakte aufbewahrt, wobei die Daten aktualisiert werden, wenn die Umstände dies verlangen, wobei die gesetzliche Aufbewahrungsfrist oder die Verjährungsfrist verlängert wird, um Ansprüche oder mögliche Regressansprüche bearbeiten zu können, die nach dem Ende des Vertragsverhältnisses oder nach der Schließung der Schadenakte eingeleitet werden.

    Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Angeboten, die abgelehnt wurden oder die von Inter Partner Assistance nicht angenommen wurden, werden von Inter Partner Assistance bis fünf Jahre nach Abgabe des Angebots oder der Ablehnung des Vertragsabschlusses aufbewahrt.

    Erfordernis der Angabe personenbezogener Daten
    Die personenbezogenen Daten über die betroffene Person, die Inter Partner Assistance anfordert, sind für den Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrags erforderlich. Die Unterlassung der Angabe dieser Daten kann den Abschluss oder die ordnungsgemäße Ausführung des Versicherungsvertrags unmöglich machen.

    Vertraulichkeit
    Inter Partner Assistance hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Änderung oder Löschung ergriffen.

    Inter Partner Assistance hält sich zu diesem Zweck an Sicherheits- und Servicekontinuitätsstandards und bewertet regelmäßig das Sicherheitsniveau ihrer Prozesse, Systeme und Anwendungen sowie das ihrer Partner.

    Die Rechte der betroffenen Person
    Die betroffene Person hat das Recht:

    1. von Inter Partner Assistance eine Bestätigung zu erhalten, ob personenbezogene Daten über sie/ihn verarbeitet werden oder nicht, und, falls ja, Zugriff auf diese Daten zu erhalten;
    2. ihre personenbezogenen Daten korrigieren zu lassen und, falls notwendig, ungenaue oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen;
    3. unter bestimmten Umständen ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen;
    4. die Verarbeitung personenbezogener Daten unter bestimmten Umständen einschränken zu lassen;
    5. sich aus Gründen, die mit ihrer besonderen Situation zusammenhängen, der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der berechtigten Interessen von Inter Partner Assistance zu widersetzen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche darf personenbezogene Daten nicht mehr verarbeiten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es berechtigte und zwingende Gründe für die Verarbeitung gibt, die die Interessen sowie die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen;
    6. der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketingzwecke, einschließlich der Erstellung von Profilen für Direktmarketingzwecke, zu widersprechen;
    7. keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich der Erstellung von Profilen, basiert, die rechtliche Auswirkungen hat, die ihn betreffen oder ihn erheblich beeinträchtigen; wenn jedoch eine solche automatisierte Verarbeitung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist, hat er/sie das Recht, eine menschliche Intervention durch Inter Partner Assistance zu erwirken, ihren/ihren Standpunkt zu äußern und die Entscheidung von Inter Partner Assistance anzufechten;
    8. ihre personenbezogenen Daten, die sie Inter Partner Assistance zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten; diese Daten an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln, wenn (i) die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf ihrer Einwilligung beruht oder zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgt und (ii) die Verarbeitung mittels automatisierter Verfahren erfolgt; und zu erreichen, dass ihre personenbezogenen Daten direkt von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen an einen anderen übermittelt werden, insofern dies aus technischer Sicht möglich ist;
    9. ihre Einwilligung unbeschadet der rechtmäßig vor dem Widerruf der Einwilligung durchgeführten Verarbeitung jederzeit zurückzuziehen, wenn die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf ihrer Einwilligung beruht;

    Kontakt Inter Partner Assistance
    Zur Ausübung ihrer Rechte kann sich die betroffene Person mit einer Fotokopie beider Seiten des Personalausweises an Inter Partner Assistance wenden:

    1. per Post:
      Inter Partner Assistance - Datenschutzbeauftragter, Avenue Louise 166/1, 1050 Brüssel
    2. per E-Mail:
      dpo.BNL@axa-assistance.com

    Inter Partner Assistance bearbeitet Anträge innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Abgesehen von offenkundig unbegründeten oder übertriebenen Anträgen wird für die Bearbeitung ihrer Anträge keine Zahlung verlangt.

    Einreichen einer Beschwerde
    Sollte die betroffene Person der Meinung sein, dass Inter Partner Assistance die einschlägigen Bestimmungen nicht einhält, wird sie gebeten, sich vorrangig mit Inter Partner Assistance in Verbindung zu setzen.

    Die betroffene Person kann auch eine Beschwerde bei der Behörde für den Schutz personenbezogener Daten unter folgender Adresse einreichen
    Rue de la Presse, 35
    1000 Brüssel
    Tel. + 32 2 274 48 00
    commission@privacycommission.be

    Außerdem kann die betroffene Person eine Beschwerde beim Gericht erster Instanz ihres Wohnsitzes einreichen.

  • Art. 10. REKLAMATIONSBEARBEITUNG

    Um Ihnen noch besser dienen zu können, prüfen wir kontinuierlich die Qualität unserer Produkte und das Niveau unserer Dienstleistung. Wenn Sie trotz allem nicht zufrieden sind, mailen Sie uns (quality.brussels@axa-assistance.com). Wir werden alles bewerkstelligen, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

    Sie können sich mit Ihren Reklamationen auch an den Ombudsmann der Versicherungen wenden, Square de Meeus 35 - 1000 Brüssel, per Telefon unter 02 / 547 58 71 oder per Fax 02/547.59.75 oder per E-Mail aninfo@ombudsman.as, www.ombudsman.as

  • Art. 11. ANWENDBARES GESETZ

    Das anwendbare Recht im Falle einer Klage ist belgisches Recht und die zuständigen Gerichte sind die Gerichte von Brüssel.